Commerce & Trade

EN: Unsere Tätigkeit im Bereich „Commerce & Trade“ umfasst etwa die Prüfung und Erstellung von Einkaufs- und Lieferbedingungen und das Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Verträgen. Ob es sich um eine B2B- oder B2C-Konstellation handelt, ob es um Online-Vertrieb oder klassisches „brick&mortar“-Geschäft geht, ob es sich um eine inländische Lieferung bzw. Leistung handelt oder verschiedene Staaten und Rechtsordnungen betroffen sind – wir verstehen das Geschäft unserer Mandanten und beherrschen alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.

Natürlich haben wir immer die praktischen und wirtschaftlichen Konsequenzen der von uns erarbeiteten Lösungen im Blick.

EN: Zur Absicherung bestehender Liefer- und Geschäftsbeziehungen beraten wir Unternehmen auch (vor-)insolvenzrechtlich entlang der nationalen und internationalen Lieferkette – sowohl präventiv und reaktiv. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten beim – strategischen – Schutz vor insolvenzrechtlichen Risiken im Falle der Krise und Insolvenz des Geschäftspartners. Dabei profitieren wir von unserer langjährigen Erfahrung im nationalen und internationalen Handels- und Vertriebsrecht. Zu unserer Gläubigerberatung insbesondere für Lieferanten, Kunden und Banken gehören ferner die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Anfechtungsansprüchen und die Unterstützung bei der Verwertung von Sicherheiten.

EN: Insolvenzverwalter beraten wir bei haftungs- und anfechtungsrechtlichen Fragestellungen gerichtlich und außergerichtlich.
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